Appell
Tierwohl ist Staatsziel, Art. 20a GG
Erlass der Katzenschutzverordnung nach §13 b TierSchG
Für uns als TierschützerInnen steht das Tierwohl im Vordergrund, weshalb wir ausdrücklich eine Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG fordern und keine Kastrationspflicht nach Polizei- und Ordnungsrecht.
Verantwortliche Umsetzung des Fundrechts als kommunale Aufgabe
Die Ablehnung von freilebenden Katzen als Fundtier durch die Gemeinden ist ein weiterer Grund, warum das Leid der Katzen immens wächst.
Kooperation mit dem Tierschutz auf Augenhöhe
Tierschützer sind Erfüllungsgehilfen, die oftmals ehrenamtlich und mit eigenen Leistungen Aufgaben übernehmen, damit Gemeinden ihren Verantwortungen aus dem Fundrecht nachkommen können. Tierschützer, in diesem Falle die für den Katzenschutz engagierten Menschen, verfügen meist über jahrelange Erfahrung und arbeiten dafür, dass wir als Gesellschaft unserem Staatsziel Tierschutz näher kommen.
Das Leid der Katzen im Landkreis Sömmerda und Weimarer Land
In unser täglichen Arbeit für den Katzenschutz, treffen wir auf sehr viele schwer erkrankte Katzen. Unter "Einblicke in das Katzenelend" findet ihr Fälle aus den vergangenen Jahren. Unsere Erfahrung wird im “großen Katzenschutzreport” des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt.
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Problembeschreibung
Kastrieren der freilebenden Katzen ist das Mittel der Wahl, um das Leid dieser Tiere zu mindern. Leider reichen die jahrelangen Maßnahmen nicht, da die vielen unkastrierten Freigängerkatzen zu viel Nachwuchs produzieren. Die Vermehrungsfreudigkeit der Katzen ist Ihnen sicher bekannt: Aus einem Paar können in einem Jahr bis zu 24 Katzen entstehen. Wir können Beispiele nennen, bei denen große Kastrationsaktionen – auch mit finanziellen Mitteln der Kommunen – durchgeführt wurden, und schon nach 2 Jahren wieder große Populationen heranwachsen.
Fehlende Meldungen - unkastrierte Besitzerkatzen
Es gibt zwei wesentliche Ursachen: unkastrierte Streunerkatzen wandern aus anderen Gemarkungen zu und werden nicht gleich gemeldet, Meldungen werden bei der Verwaltung nicht ernst genommen oder Tierheime haben keine Ressourcen, zu handeln. Des Weiteren sind viele unkastrierte Besitzerkatzen unterwegs, die sich zusätzlich mit ihnen verpaaren. Eigenverantwortlichkeit funktioniert insbesondere in der ländlichen Region nicht. So genügt letztlich ein uneinsichtiger Tierhalter und die jahrelange Tierschutzarbeit ist vergebens.
Katzenproblem unbekannt?
Die Ehrenamtlichen finanzieren nicht nur die Kastrationen, sondern zudem auch häufig die dringend notwendigen tierärztlichen Versorgungen - zum größten Teil mit Spendengeldern.
Die Tierschützer und Privatpersonen haben bisher oft diese Fundtiere nicht gemeldet und sich eigenverantwortlich um diese Tiere gekümmert. Wurden dennoch freilebende Katzen als Fundtiere gemeldet, so wie es rechtlich korrekt ist, stießen und stoßen die Bürger nicht selten auf eine ablehnende Haltung: “Die Verwaltung sei für Streunerkatzen nicht zuständig”. Dabei liegt die Verantwortung für die Versorgung auch dieser Tiere im Rahmen des Fundrechts bei den Kommunen.
Fundrecht gilt auch für freilebende Katzen
Immer mehr Bürger klären sich über das Fundrecht und die gültige Rechtsprechung auf. Es ist daher zu erwarten, dass künftig weniger Menschen bereit sind, die Kosten zu tragen, die die Kommune übernehmen muss. Wenn nicht bereits geschehen, wird sich dies auch auf ihren Haushalt auswirken. Einige Städte und Gemeinden nehmen ihre Pflicht wahr und bezahlen schon jetzt die Kosten für Erstversorgung. Außerdem haben einige erkannt, dass Kastration das Mittel ist, um das Streunerproblem einzudämmen. Durch finanzielle Unterstützung ist es TierschützerInnen in einigen Gemarkungen möglich, den Kommunen durch Kastrationsaktionen dabei zu helfen, Populationen einzudämmen. Dabei ist jede einzelne kastrierte Katze wichtig!
Problemlösung: Katzenschutzverordnung
Maßnahmen die nicht wirken und fehlende Selbstverantwortung
Maßnahmen die nicht wirken und fehlende Selbstverantwortung lassen nur einen Schluss zu: Das einzig probate Mittel zur Lösung des Problems ist der möglichst flächendecke Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b TierSchG mit Kastrations-, Kennzeichnungs- Registrierungspflicht für alle Katzen ungesichertem Freigang.
Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits am 13.07.2013 mit § 13b im Tierschutzgesetz geschaffen.
Saale-Holzland-Kreis ist vorbildlich - Warum nicht der Landkreis Sömmerda und das Weimarer Land?
Seit langem versuchen viele von uns, die Einführung im Weimarer Land anzustossen – leider ohne nennenswerte Ergebnisse. Dabei zeigt der Kreis Saale-Holzland, wie unkompliziert das ist!
Es gibt keinen Grund es nicht zu tun!
Wie einfach es ist, eine Katzenschutzverordnung nach § 13 b TierSchG zu erlassen, zeigen wir Ihnen gerne mit den nachfolgenden Katzenschutzverordnung – FAQs. Hier finden Sie rechtliche Grundlagen und Hilfestellungen. Gerne stehen allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln Seite.
Ja, aber die Kosten!
Einer der Hauptgründe, weshalb gezögert wird, ist sicherlich die Kostenfrage. Grundsätzlich muss man sagen, dass eine Katzenschutzverordnung – bis auf etwas Zeit für Abstimmung zwischen Tierschutz, Tierärzten und Verwaltung nichts kostet, sondern langfristig Kosten einspart. Die Kosten hat der Besitzer zu tragen, der seine Katze in den unkontrollierten Freigang lassen möchte - finanzielle Härtefälle können gesondert behandelt werden.
Langfristig denken, handeln und sparen
Jede kastrierte Katze unterbricht den Vermehrungskreislauf und es gibt im Ergebnis insgesamt auch weniger kranke Tiere. Immense Kosten für Erstversorgungen, Unterbringung Pflege werden dadurch gespart. Natürlich müssen im ersten Schritt finanzielle Mittel für die Kastrationen freilebender Katzen, denen kein Besitzer zuzuordnen ist, aufgewendet werden. Hierfür gibt es jedoch auch Fördermittel, die jeder Verein, tierheimähnliche Einrichtung oder auch direkt durch die Kommunen beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden können.
Im Jahr 2024 ist der "Topf" für Kastrationen freilebender Katzen in Thüringen mit insgesamt 150.000,- Euro angesetzt. Eine beachtliche Summe, die jedoch bei Weitem den Bedarf nicht abdeckt. Dies führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass die Auszahlungsquote lediglich ca. 40 % der benötigten Kosten deckte. Auch die jährlich wachsende Zahl der Antragsteller schmälert das Budget für jeden Einzelnen.
Partner
Schwierige Felle e. V. wird unterstützt von der Initiative Politik für die Katz'