Personeller Aufwand
Eine Verwaltung hat durch eine Katzenschutzverordnung kaum Mehraufwand. Es empfiehlt sich im Vorfeld mit dem Tierschutz und den Tierärzten der Kommune das Vorgehen zu koordinieren. Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist hierbei die Grundlage für den langfristigen Erfolg einer Katzenschutzverordnung.
Tierheim
Gekennzeichnete und registrierte Fundkatzen verweilen in der Regel lediglich 3 bis 4 Tage im Tierheim, bis sie an ihren Besitzer zurückgegeben werden können. Die Verweildauer ungekennzeichneter und nichtregistrierter Katzen beträgt dagegen durchschnittlich mehrere Wochen. Insgesamt ist zu vermuten, dass sich die Anzahl der Abgabetiere, der ausgesetzten Tiere, sowie der ungewollten Kitten verringern.
Kastrationskosten
Die Kosten für die Kastration von Fundkatzen, stellt die Verwaltung den BesitzerInnen in Rechnung. Die Kosten für Kastrationen von Katzen, deren Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, wird durch die Verwaltung getragen werden, da das Fundtier nach Ablauf der Frist von 6 Monaten in deren Besitz übergeht. Die Kosten, vor denen sich die Kommune fürchtet, tragen aktuell ehrenamtliche Tierschutzorganisationen, die die kostenintensiven Kastrationsaktionen und tierärztlichen Versorgungen meist mit Spenden finanzieren. Unterstützungen durch Land oder Kommune hierfür fallen oft sehr gering aus. Die Tierschutzarbeit wird aktuell zu einem sehr sehr hohen Anteil vom Ehrenamt übernommen, die weder Lohn noch Aufwandsentschädigungen bekommen. Das ändert sich nach der Einführung einer Katzenschutzverordnung in der Regel nicht.
Übernimmt die Gemeinde bereits jetzt ordnungsgemäß die Verantwortung für freilebende Katzen und akzeptiert diese als Fundtiere, sind kein Mehraufwand oder -kosten zu erwarten.